| § 6 Rechte und Pflichten |
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. (2) Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins, sowie den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu verhalten. Die Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet. (3) Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen für den Verein verpflichtet.
Es sollte eine Teilnahme am Lastschriftverfahren angestrebt werden. Die Höhe der Beiträge und Umlagen beschließt die Mitgliederversammlung, welche in einer gesonderten Beitragsordnung festzuhalten sind. Diese Ordnung ist bindend. |