Beitragsordnung                                Download in PDF-Format

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von  Beitragen (§ 6 Abs. 3 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.

3. Mitgliedsbeiträge:

 

 

Monatsbeitrag

Jahresbeitrag
(im Voraus)

(1)

Aktive Mitglieder, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben

12,50 €

137,50 €

(2)

Aktive Mitglieder, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben

9,00 €

99,00 €

(3)

Passive Mitglieder, die sich im Verein nicht sportlich betätigen (keine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb)

5,00 €

55,00 €

Bei Vorauszahlung des Jahresbeitrages erhält das Mitglied einen Nachlass von einem Monatsbeitrag. Dies gilt nicht für ermäßigte Beitragsformen.

4. Ermäßigte Mitgliedsbeiträge:

 

 

Monatsbeitrag

 

(4)

Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige und Wehrersatzdienstleistende

7,50 €

 

(5)

Aktive Mitglieder, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, die  nachweislich arbeitslos und Empfänger von Sozialleistungen sind

7,50 €

 

(6)

Aktive Mitglieder, die sich im Verein sportlich betätigen und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, deren Eltern nachweislich Empfänger von Sozialleistungen sind

6,00 €

 

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen ohne Verzug schriftlich beim Vorstand beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme nachgewiesen werden. Ein rückwirkender Beitragsnachlass ist nicht statthaft. Der Nachweis für Ermäßigung ist alle sechs Monate nachzuweisen. Geschieht dies nicht, gilt ab dem Zeitpunkt des Verzuges der normale Beitragssatz. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig. Bei Ablehnung oder Verfall des Anspruches  sind zu wenig gezahlte Mitgliedsbeiträge auszugleichen.

5. Gebühren:

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt                 

Erwachsene                                         10,00 Euro
Jugendliche                                           5,00 Euro            

6. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Berlin e.V., die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA enthalten.

7. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die Personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.  Veränderungen der persönlichen Angaben sind (nach § 6 Abs. 4 der Satzung) unverzüglich mitzuteilen.

8. Beitragsfreiheit

Von der Beitragszahlung werden folgende Mitglieder entbunden:

a) ruhende Mitglieder (nach § 4 Abs. 3 der Satzung)
b) Schiedsrichter
c) Trainer und Betreuer (pro Mannschaft maximal zwei Sportfreunde)
d) Vorstandsmitglieder (nach § 11 Abs. 1 der Satzung)
e) Ehrenmitglieder (nach § 12 der Satzung)

9. Beitragsrückerstattung

Bei Austritt oder Vereinswechsel erfolgt eine Rückerstattung für die gezahlten Beiträge nach Beendigung der Mitgliedschaft. Die Rückzahlung erfolgt nach Prüfung eventuell bestehender Zahlungsverpflichtungen des Mitgliedes an den Verein und ist mit diesen zu verrechnen. Die Auszahlung des Bonusmonats bei erfolgter Jahreszahlung erfolgt nicht. Ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 5 Abs. 5 der Satzung möglich.

10. Beitragsschulden

Vereinsmitglieder die mit ihrer Beitragszahlung mehr als zwei Monate im Verzug sind,  werden durch öffentlichen Aushang gemahnt. Der Vorstand prüft einen Ausschluss vom laufenden Spielbetrieb.

Bei Zahlungsrückstand von mehr als drei Monate wird das Vereinsmitglied vom Spiel- und Trainingsbetrieb vorläufig ausgeschlossen. Der Vorstand prüft die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Zahlungsrückstände von über 6 Monate können mit Ausschluss geahndet werden. Der Vorstand reicht den Vorgang an das Zivilgericht weiter und kann bei Erfolg die Vollstreckung beantragen.

11. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde am 10. März 2006 von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Wirkung vom 01. April 2006 in Kraft.